Neue Auflage «Sondernutzungsplan Areal Gosten»

Wer gegen das Projekt «Gostenplan» Einsprache erhoben hatte, wurde schon letzte Woche per Einschreiben darüber informiert, dass das Baubewilligungsverfahren neu aufgelegt wird und es zu einer weiteren Auflage der Pläne kommt.
Diese sind seit gestern auf der Gemeinde einsehbar und können hier heruntergeladen werden.

Links = bisherige – rechts = neue Version

Inhaltlich hat sich an den Plänen praktisch nichts geändert.
Im EG wurde die Fassade zum B4 begradigt, also der bisherige «Erker» durch einen Sitzplatz ersetzt (siehe Bild).
Auf der Westseite soll das Dach nicht mehr auf die Fläche des StoWE-Eigentums hineinragen. Und ein paar wenige Fenster wurden umgezeichnet. Also lauter Kleinigkeiten.

Das war jedoch nicht der Grund für die Neuauflage. Vielmehr die Tatsache, dass bei der ersten Auflage eine viel zu kleine anrechenbare Geschossfläche angegeben worden war. Neu wird sie mit 1077.5 m² statt mit 752 m² ausgewiesen, was bei einer Grundstücksfläche von 1190 m² eine Ausnützungsziffer von über 0.9 – zulässig wäre 0.65 – ergibt.

Doch statt am Projekt etwas anzupassen, wird jetzt die (abenteuerliche) Argumentation vorgebracht, im übrigen Gosten-Areal (Grundstück 758) sei noch viel Reserve verfügbar. Wohlverstanden: Ohne die Besitzer der fraglichen Parzelle auch nur zu konsultieren! – Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Bau-Juristen beim Kanton das ebenso locker sehen.

Obwohl seit der Erstauflage mehr als ein Jahr verflossen sind, wurde auf die Anliegen der Stockwerkeigentümer mit keinem Wort eingegangen!    (ps)

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