«Abzocke» bei Konzessionsgebühr

Der Kanton zockt uns ab – und keinen scheint es zu stören.
Auf diese knappe Formel könnte man bringen, was in Sachen Konzessionsgebühr für das Wasser der Heizanlage bei uns abläuft.

Grundlage:

Die Aufbereitung des Heisswassers für Heizung und Warmwasser erfolgt durch dezentrale Wärmepumpen in den Häusern. Die Wärme beziehen diese Wärmepumpen aus Grundwasser, welches die zentrale Pumpstation im Marinakeller fördert. Für die Nutzung dieses Grundwasser zahlen wir – via EKZ – dem Kanton eine mengenabhängige Konzessionsgebühr.
Das waren 2019 CHF 22’000.- und 2020 gar CHF 32’000.-.
Da kommt also einiges zusammen.

Und es ist eigentlich doppelt soviel, als es kosten müsste, denn ..

Schritt 1:
2019 hat der St. Galler Kantonsrat (das Kantonsparlament) im Rahmen einer grossen Energiedebatte die Regierung aufgefordert, Heizsysteme mit Wasser-Wasser-Wärmepumpen durch Senkung der Konzessionsgebühren attraktiver zu machen.

Schritt 2:
Am 22.07.2020 stand in den lokalen Medien, die Bezugskosten für Grundwasser würden von 4 auf 2 Rappen pro Kubikmeter gesenkt. Dass das – anders als vom Parlament angedacht – nur für neue Anlagen gelten soll, konnte man allenfalls im Kleingedruckten finden.
Nachdem eine Anfrage der EKZ vom zuständigen Amt mit genau dieser Begründung abgewiesen wurde, wollte ich es genauer wissen.

Schritt 3:
Erst habe ich den Parlamentsdienst angefragt, was der Kantonsrat denn überhaupt beschlossen habe und wer für die Umsetzung zuständig war.

Schritt 4:
Als ich wusste, dass es die Abteilung Grundwasser des Amtes für Wasser und Energie im Baudepartement war, habe ich mich dort erkundigt, wie es zum Beschluss gekommen sei, den Rabatt nur für Neuanlagen zu gewähren.

Schritt 5:
Dort erfuhr ich, dass der zuständige Beamte das quasi in eigener Kompetenz so beschlossen hat.
Darum habe ich beim Generalsekretariat des Baudepartements angefragt, ob sie hinter diesem Entscheid stünden.

Schritt 6:
Dessen Generalsekretär informierte mich, dass sie das als rechtens erachten würden, weil bestehende Konzessionen vor Veränderungen „geschützt“ seien, sofern sich die gesetzlichen Grundlagen nicht änderten.

Soweit so schlecht.

Nur gibt es ausgerechnet im Amt für Wasser und Energie einen gegenteiligen Präzedenzfall: Als der Kanton vor ein paar Jahren die Nutzungsgebühren für Häfen massiv erhöhte, galt das sofort auch für bestehende Anlagen / Konzessionen.
Ein Entscheid, den das Verwaltungsgericht damals stützte.

Wer mit diesem Wissen und dieser Argumentation vor das Verwaltungsgericht geht, würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Recht bekommen. Weil es für den Kanton ein leichtes ist, das zu steuern: Dort wo er profitiert, wird das Gesetz geändert. Und dort, wo nicht, erlässt man eine Verfügung.

Nur sind wir ja nicht selber Konzessionsnehmer und somit nicht klageberechtigt.
Und die EKZ als Konzessionsnehmer kümmert es nicht gross, wie teuer unsere Heizung ist – die StoWE zahlen ja sowieso ..

Den ganzen Schriftwechsel finden Sie hier.

Nachtrag: Anstelle einer Klage – und erst noch gratis – könnte man mit dieser Sache in die Medien. Die Argumentation, der Kanton mache immer das, was ihm möglichst viel Geld einbringt, würde beträchtlichen politischen Druck auf die zuständige Direktion ausüben.

Das ist nur ein Beispiel für Aktivitäten, die im Hintergrund laufen oder gelaufen sind.
Die StoWE erfahren von solchen Vorgängen in der Regel erst etwas, wenn alles spruchreif ist.