Nutzung des Stroms der Photovoltaikanlage

Im Rundschreiben vom 8. Februar 2024 werden die Stockwerkeigentümer aufgefordert, eine «Anmeldung zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» auszufüllen und dieses Formular der Verwaltung zuzustellen.

Für Nicht-Fachleute ist es kaum nachvollziehbar, was das überhaupt soll. Darum hier eine kleine Erklärung.

Als das Energiegesetz (EnG) in den eidgenössischen Räten behandelt wurde, wehrten sich die Vertreter und Lobbyisten der Energiekonzerne und der lokalen Stromversorger mit allen Mitteln gegen eine Liberalisierung des Strommarktes. Insbesondere sollte verhindert werden, dass alternative Energieerzeuger Strom verkaufen können; vorgesehen war nur der Eigenverbrauch und die private Rücklieferung ins Netz – zu den vom Netzbetreiber diktierten Konditionen.

Als winziges Zückerchen wurde beschlossen, dass sich Nachbarschaften, in welchen Strom erzeugt wird, zu Gruppen von Eigenverbrauchern (ZEV) zusammenschliessen dürfen. Als derartige ZEV-Gruppe dürfen sie wenigstens unter sich mit Strom «handeln».
Gerade bei Stockwerkeigentümergemeinschaften wäre ein «Eigenverbrauch» gar nicht möglich, da es keinen definierten Eigentümer einer PV-Anlage gibt.

Dieses Entgegenkommen wurde möglichst kompliziert gemacht. Deshalb muss jetzt jeder einzelne Stockwerkeigentümer im Resort für seine Wohnung(en) gegenüber dem EW Quarten eine Art Beitrittserklärung zur ZEV abgeben. Ab dann gelten die in der Gruppe zusammengeschlossenen Wohnungen gemeinsam als Kunde des EWs.

Für die Eigentümer ändert sich eigentlich nichts, nur für die Verwaltung. Diese muss die Stromkosten und neu auch die Gutschriften, welche das EW Quarten pro Haus erstellt, auf die jeweiligen Wohnungen aufschlüsseln.

Es wäre absurd, wenn einzelne Eigentümer bezw. Wohnungen nicht mitmachen.
Nicht nur würde die Abrechnung für die Verwaltung (noch) komplizierter, vor allem aber schadet man sich selber. Denn wer nicht ZEV-Mitglied ist, bekommt auch keine Rückvergütungen.
Darum das Formular ausfüllen – und nicht aufregen, wenn der Amtsschimmel wiehert ..