Angeln / Fischen

Der Walensee gilt als anspruchsvolles Anglerrevier, das Wasser ist zu sauber und der See zu tief. Aber wer die Geduld dafür aufbringt, kann ein paar geruhsame Stunden mit Fischen verbringen.

Wer vom Ufer aus angelt, braucht am Walensee kein Patent und keinen Fähigkeits-Nachweis.

So sind die Regeln:
«Vom Ufer aus darf ohne Patent mit einer Angelrute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken ohne Widerhaken gefischt werden.
Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen (maximal Hakengrösse 8). Ausgenommen sind Köderfische.»
Weitere Informationen finden Sie hier, und hier die aktuellen Vorschriften bezüglich Schonzeiten und Mindestlängen.

Wer hingegen an einem Fliessgewässer oder von einem Schiff aus angeln will, braucht ein Patent und einen Fähigkeits-Nachweis.

In einigen Bergseen kann mit Tagespatenten geangelt werden, so zum Beispiel in den Seebenseen oder den Murgseen.

Im Flumserberg können auch Patente für die dortigen Bäche gelöst werden, Details finden Sie hier.