Ausschuss – Rechte und Pflichten

In der StoWE-Gemeinschaft kam und kommt es immer mal wieder zu Diskussionen über Zweck und Befugnisse des Ausschusses. Der untenstehende Text soll einige Aspekte zu diesem Thema aufzeigen.
Hier finden Sie zudem einen Artikel der NZZ zu diesem Thema.

Gesetzliche Grundlage
Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) wird der Begriff genau zwei Mal erwähnt.
In Art. 712m steht:
«1 Ausser den in andern Bestimmungen genannten hat die Versamm­lung der
    Stockwerkeigentümer insbesondere die folgenden Befug­nisse:
  3. einen Ausschuss oder einen Abgeordneten zu wählen, dem sie
      Verwaltungsangelegenheiten übertragen kann, wie namentlich die Aufgabe, dem
      Verwalter beratend zur Seite zu stehen, des­sen Geschäftsführung zu prüfen und
      der Versammlung darüber Be­richt zu erstatten und Antrag zu stellen;»
und
«2 Soweit das Gesetz nicht besondere Bestimmungen enthält, finden auf die
     Versammlung der Stockwerkeigentümer und auf den Aus­schuss die Vorschriften
     über die Organe des Vereins und über die An­fech­tung von Vereinsbeschlüssen
     Anwendung.»

Interpretation
Abs. 1.3 ist für unsere Frage nicht besonders hilfreich: Die Versammlung kann einen Ausschuss bestellen und sie kann diesem gewisse Aufgaben übertragen.
Interessanter ist der Hinweis in Abs. 2: Rechtlich ist der Ausschuss einem Organ eines Vereins gleichgestellt. Vereine haben gemäss ZGB drei Organe: die Versammlung, den Vorstand und die Revisionsstelle.
Daraus liesse sich ableiten, dass gemäss ZGB die Funktion des Ausschusses in einer StoWE-Gemeinschaft ungefähr jenem eines Vereinsvorstandes entspricht.

Tradition im Resort Walensee
In den Anfangsjahren sorgte (auch) der Ausschuss immer mal wieder für Verwirrung. So kam es vor, dass der Ausschuss an einer Versammlung nach einer Abstimmung geschlossen zurücktrat und neu bestellt werden musste. Doch schon damals kam es zu Auseinandersetzungen über dessen Struktur und Funktion. Was vor dem Hintergrund, dass eine reguläre Verwaltung nach den Vorgaben des ZGB gar nicht existierte, kaum verwundert.
In jener Zeit hatte der Ausschuss eine festgelegte Struktur und kannte Funktionen wie jene des Vorsitzenden.

Als die Firma Goldinger mit der Person von A. Häne Anfang 2015 die Verwaltung übernahm, wurde die Situation etwas klarer. Allerdings war Hr. Häne eine ziemlich dominante Figur. Unter seiner Verwaltung hatte der Ausschuss lange eher die Rolle eines Beirates als eines Vereinsvorstandes. Auf eine interne Struktur wurde verzichtet, die einzige festgelegte Rolle war die des Sprechers an den Versammlungen.

Das änderte sich in den letzten Jahren schrittweise. So beschloss die GV 2019 – nach mehr als zehn Jahren ohne – endlich ein Ausschussreglement. Und die letzten Versammlungen wurden nicht mehr von der Verwaltung, sondern vom Ausschuss geleitet.

Unterschiedliche Ansichten
Nicht alle Ausschussmitglieder fühlten sich in einer Funktion ähnlich dem eines Vereinsvorstandsmitglieds gleich wohl.
Trotzdem ist es wohl unumgänglich, dass es bei einer StoWE-Gemeinschaft mit 131 Eigentümern zwischen der Verwaltung und der Vollversammlung ein Organ gibt, das in der Lage ist, kurzfristig Entscheidungen im Namen der Gemeinschaft zu treffen und dafür Verantwortung zu übernehmen.

Disclaimer / Feedback
Es wird zu dieser Frage wohl nie eine abschliessende «Wahrheit» geben. Selbst die einschlägigen Verbände (zB. der HEV) belassen es bei allgemeinen Formulierungen. Und je nach Grösse einer StoWE-Gemeinschaft sind die Bedürfnisse auch sehr unterschiedlich.

Falls sich jemand aus der StoWE-Gemeinschaft dazu äusssern möchte, publiziere ich seine/ihre Stellungnahmen hier gerne.