Stockwerkeigentum – wie funktioniert das?

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT hat in dieser Broschüre viel Wissenswertes über das Stockwerkeigentum zusammengetragen.
Lektüre dringend empfohlen!
© SVIT – Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft


Nachtrag 13.01.2023:
Viele Stockwerkeigentümer tun sich schwer, die Eigentumsverhältnisse zu verstehen.

Zentral dabei ist: Es gibt nur ein Stockwerkeigentum.
Die Stockwerkeigentümer haben einen Anteil gemäss Wertquote am Gemeinschaftseigentum und ein Sonderrecht an ihrer Wohnung.
Wird das Gemeinschaftseigentum verändert, egal wo und wie, ändern sich die Eigentumsverhältnisse aller Eigentümer.
Beispiel: Wird im Resort eine Photovoltaikanlage auf einem beliebigen Haus errichtet, gehört diese allen und muss von allen anteilig bezahlt werden.

Anders ist der Unterhalt organisiert.
Hier müssen gemäss Reglement die Eigentümer der jeweiligen Häuser für die Kosten aufkommen. Deshalb haben die einzelnen Häuser auch separate Rechnungen beim (gemeinsamen!) Erneuerungsfonds.
Konsequenz daraus: Wenn in einem Haus die Fenster ersetzt werden und sich die Eigentümer an den Kosten beteiligen müssen, gehören die Fenster trotzdem nicht ihnen sondern der Gemeinschaft.

Deshalb gilt auch: Wer für seine Wohnung ein Dachfenster einbauen lässt, bezahlt zwar den Einbau und ist für den Unterhalt verantwortlich. Das Dachfenster gehört aber – als Teil der Gebäude-Aussenhaut – der Gemeinschaft.


Im Resort haben wir bekanntlich fest zugeordnete Plätze in den Carports.
Das ist ein Sondernutzungsrecht und müsste eigentlich im N&V-Reglement als solches definiert sein. Fehlt ein solcher Eintrag, können Eigentümer rechtlich nichts gegen fremde Autos auf «ihren» Carportplätzen unternehmen.


Und hier noch zwei Zitate aus dieser Seite der UBS:

«Der Verwaltung kommt grosse Bedeutung zu. Ihre Pflichten sind in der Regel im Verwaltungsvertrag und teils auch im Reglement genau umschrieben. Dazu zählen unter anderem .. die Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Dritten.»

Und: «Die Verwaltung ist zugleich Hüterin über die Einhaltung des Reglements.»

Davon haben wir in letzter Zeit wenig gespürt.    (ps)