Ergänzung zu «Vorsicht bei Daueraufträgen»

Am 08. September haben wir hier auf die Umstellung des elektronischen Zahlungsverkehrs per Ende September hingewiesen.

An sich hätte man annehmen können, die Verwaltung weise die Eigentümer, welche ihre Quartalszahlungen per Dauerauftrag überweisen, auf die erforderlichen Massnahmen hin.

Da das nicht passiert ist, finden Sie hier diese Angaben:

  • Der Dauerauftrag muss als Angabe zum Empfänger diese IBAN-Nummer aufführen: CH05 3016 2540 5459 4200 1.
    Vorsicht: Diese IBAN-Nummer ist neu, bestehende Daueraufträge müssen auf jeden Fall geändert oder neu erfasst werden!
  • Die ebenfalls erforderliche Referenznummer findet man auf den Zahlscheinen, die von der Verwaltung vor einiger Zeit verschickt worden sind.

Als zu überweisender Betrag kann der bisherige genommen werden oder die Angabe auf dem oben erwähnten Zahlschein.   (ps)

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